Die großen Plattformen müssen ein Beschwerdesystem für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bis zum 1. Januar vorlegen. Twitter hat ein solches nun ausgerollt.
Im Meldesystem des Kurznachrichtendienstes erhalten Nutzerinnen und Nutzer nun die Auswahlfläche „Fällt unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz“:
Ein Klick darauf bietet dann weitere Auswahlmöglichkeiten wie „Hass schürende / verfassungswidrige Inhalte“, „Beleidigung“ oder „Fälschung“:
Beleidigung: Üble Nachrede oder Verleumdung?
Wählt der User auf dieser Ebene etwas aus, erscheinen die jeweiligen Paragrafen, die unter das NetzDG fallen. Hier wird es für juristische Laien dann schon etwas schwieriger. Wählt jemand zum Beispiel „Beleidigung“ aus, bekommt er vier Paragrafen genannt, aus denen er dann wieder auswählen muss. Es ist davon auszugehen, dass für viele der Unterschied von Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede nicht eindeutig ist.
Gesetz bleibt umstritten
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht wegen möglicher Beschränkungen der Meinungsfreiheit in der Kritik. Schon der Entstehungsprozess war von Protesten und breiter zivilgesellschaftlicher Gegenwehr begleitet. Diese Woche forderten gleich drei Parteien mit eigenen Gesetzesentwürfen das Ende des Gesetzes.
Alle Auswahlfelder des Beschwerdesystems als Galerie:












